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   BVerwG, 30.05.1974 - II C 54.72   

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https://dejure.org/1974,3279
BVerwG, 30.05.1974 - II C 54.72 (https://dejure.org/1974,3279)
BVerwG, Entscheidung vom 30.05.1974 - II C 54.72 (https://dejure.org/1974,3279)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Mai 1974 - II C 54.72 (https://dejure.org/1974,3279)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Umzugskostenvergütung wegen eines Umzugs auf Grund einer Versetzung - Anforderungen an "dienstliche Gründe" im Sinne von § 1 Abs. 1 a BUKG - Zusage einer Umzugskostenvergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1974, 854
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 12.12.1973 - VI C 40.72

    Versetzung eines Berufssoldaten

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1974 - II C 54.72
    Die hier vertretene Auffassung liegt auch dem Urteil des ebenfalls mit dem Recht des öffentlichen Dienstes befaßten VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 1973 - BVerwG VI C 40.72 - zugrunde.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.08.1973 - I A 133/72
    Auszug aus BVerwG, 30.05.1974 - II C 54.72
    Von ihr bleibt unberührt die vom Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 21. August 1973 - I A 133/72 - [DÖD 1974, 141]) verneinte Frage, ob der Dienstherr dadurch, daß es die Rückwirkung der Zusage verfügt, auch Rechtsfolgen auslösen kann, die den Beamten belasten.
  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69

    Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1974 - II C 54.72
    Auch mit diesem Vorbringen könnte die Revision indessen nicht Erfolg haben, und zwar gleichgültig, ob mit der angeführten Verwaltungsvorschrift - was nicht eindeutig erkennbar ist - eine Richtlinie zur bloßen Auslegung des Gesetzes oder eine Richtlinie zur gleichmäßigen Handhabung des Ermessens bezweckt ist (vgl. BVerwGE 34, 278 [281 ff.]):.
  • BVerwG, 24.10.1972 - VI C 8.72

    Gewährung von Trennungsgeld nach Ablehnung von verfügbarer familiengerechter

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1974 - II C 54.72
    Zwar ist "Sinn und Zweck des Bundesumzugskostengesetzes als eines die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht des Dienstherrn in einem Teilbereich konkretisierenden Normenkomplexes ... die Regelung der Erstattung der dem Beamten durch einen dienstlich oder aus zwingenden persönlichen Gründen veranlaßten Wohnungswechsel entstandenen notwendigen Mehraufwendungen" (vgl. BVerwGE 41, 84 [85] unter Hinweis auf den Beschluß vom 1. September 1971 - BVerwG VI B 26.71 -); für einen Berufssoldaten kann nichts anderes gelten, weil § 30 Abs. 2 SG die Vorschriften des Bundesumzugskostengesetzes für entsprechend anwendbar erklärt und weil ferner die Fürsorgepflicht des Dienstherrn für Berufssoldaten der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht entspricht (Urteil des Senats vom 30. August 1973 - BVerwG II C 5.72 - [Buchholz 238.4 § 31 SG Nr. 4]).
  • BVerwG, 30.08.1973 - II C 5.72

    Rechtswegeröffnung für eine Schadensersatzklage wegen Verletzung der

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1974 - II C 54.72
    Zwar ist "Sinn und Zweck des Bundesumzugskostengesetzes als eines die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht des Dienstherrn in einem Teilbereich konkretisierenden Normenkomplexes ... die Regelung der Erstattung der dem Beamten durch einen dienstlich oder aus zwingenden persönlichen Gründen veranlaßten Wohnungswechsel entstandenen notwendigen Mehraufwendungen" (vgl. BVerwGE 41, 84 [85] unter Hinweis auf den Beschluß vom 1. September 1971 - BVerwG VI B 26.71 -); für einen Berufssoldaten kann nichts anderes gelten, weil § 30 Abs. 2 SG die Vorschriften des Bundesumzugskostengesetzes für entsprechend anwendbar erklärt und weil ferner die Fürsorgepflicht des Dienstherrn für Berufssoldaten der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht entspricht (Urteil des Senats vom 30. August 1973 - BVerwG II C 5.72 - [Buchholz 238.4 § 31 SG Nr. 4]).
  • BVerwG, 01.09.1971 - VI B 26.71
    Auszug aus BVerwG, 30.05.1974 - II C 54.72
    Zwar ist "Sinn und Zweck des Bundesumzugskostengesetzes als eines die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht des Dienstherrn in einem Teilbereich konkretisierenden Normenkomplexes ... die Regelung der Erstattung der dem Beamten durch einen dienstlich oder aus zwingenden persönlichen Gründen veranlaßten Wohnungswechsel entstandenen notwendigen Mehraufwendungen" (vgl. BVerwGE 41, 84 [85] unter Hinweis auf den Beschluß vom 1. September 1971 - BVerwG VI B 26.71 -); für einen Berufssoldaten kann nichts anderes gelten, weil § 30 Abs. 2 SG die Vorschriften des Bundesumzugskostengesetzes für entsprechend anwendbar erklärt und weil ferner die Fürsorgepflicht des Dienstherrn für Berufssoldaten der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht entspricht (Urteil des Senats vom 30. August 1973 - BVerwG II C 5.72 - [Buchholz 238.4 § 31 SG Nr. 4]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.1970 - VI A 874/68
    Auszug aus BVerwG, 30.05.1974 - II C 54.72
    Das wird gerade durch das von der Revision angeführte Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 13. April 1970 - VI A 874/68 - (JVBl. 1971, 257) deutlich, das ebenfalls einen durch Kündigung des Vermieters veranlaßten Umzug betraf.
  • Drs-Bund, 26.07.1963 - BT-Drs IV/1441
    Auszug aus BVerwG, 30.05.1974 - II C 54.72
    In der Begründung zum "Entwurf eines Gesetzes über die Umzugskostenvergütung und Trennungsentschädigung für Bundesbeamte, Richter im Bundesdienst und Soldaten" (Bundestags-Drucksache IV/1441 vom 26. Juli 1963) heißt es zu § 2 Abs. 3 Nr. 6:.
  • BVerwG, 21.04.1982 - 6 C 34.79

    Antrag auf Umzugskostenvergütung - Beschränkung auf Teilleistungen -

    Die Ausschlußfrist des § 2 Abs. 6 BUKG a.F. ist gewählt worden, um die Beamten dazu anzuhalten, den Antrag auf Umzugskostenvergütung alsbald nach durchgeführtem Umzug zu stellen, damit die bei verzögerter Antragstellung entstehende Verwaltungsmehrarbeit vermieden wird (vgl. Amtliche Begründung BTDrucks. IV/1441 Anlage 1 S. 11 zu § 2 Abs. 5) Durch die Fristbestimmung soll der Dienstherr davor geschützt werden, noch nach unverhältnismäßig langer Zeit mit Anträgen auf Umzugskostenvergütung belastet zu werden (Urteil vom 30. Mai 1974 - BVerwG 2 C 54.72 - [DÖV 1974, 854]).
  • BVerwG, 04.02.1976 - VI C 149.73

    Zusage einer Umzugskostenvergütung - Gewährung einer Trennungsentschädigung für

    Wie auch der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in dem Urteil vom 30. Mai 1974 - BVerwG II C 54.72 - (Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 55 = DÖV 1974, 854) ausgeführt hat, ist das Ereignis, auf das sich die begrifflich in die Zukunft gerichtete Zusage bezieht, nicht der Umzug, sondern die Umzugskostenvergütung.

    Wie bereits der II. Senat in dem Urteil vom 30. Mai 1974 - BVerwG II C 54.72 - (a.a.O.) ausgeführt hat, ist nicht anzunehmen, daß durch die Neuregelung eine Schlechterstellung der Bediensteten im Vergleich zu der bisherigen Rechtslage herbeigeführt werden sollte, d.h., daß zur Zeit der Geltung des § 2 Abs. 3 Nr. 6 BUKG in weitergehendem Umfang Umzugskostenvergütung sollte zugesagt werden können.

  • BVerwG, 12.12.2002 - 10 B 3.02

    Erstattung von Umzugskosten (Maklergebühren), die vor der Zusage der

    Mit Urteil vom 30. Mai 1974 BVerwG 2 C 54.72 Buchholz 238.90 Nr. 55 hat das Bundesverwaltungsgericht zu § 2 BUKG (F. 1964) ausgeführt, dass der Gesetzgeber es im Interesse der Klarheit und Rechtssicherheit zum Ausdruck gebracht hätte, wenn er in allen Umzugsfällen die Gewährung einer Vergütung von einer Zusage vor dem Umzug hätte abhängig machen wollen.
  • BVerwG, 25.07.1979 - 6 B 93.78

    Beginn der Frist für einen Antrag auf Umzugskostenvergütung - Tatsächliche

    Hiervon ist das Bundesverwaltungsgericht in dem Urteil vom 30. Mai 1974 - BVerwG 2 C 54.72 - (Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 55) als selbstverständlich ausgegangen.
  • BVerwG, 13.02.1980 - 6 B 50.79

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Abgesehen davon ist auch materiell keine Abweichung der angefochtenen Entscheidung von dem in DÖV 1974, 854 veröffentlichten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (gemeint ist offenbar das Urteil vom 30. Mai 1974 - BVerwG 2 C 54.72 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 55]) und von dem Urteil vom 12. Dezember 1973 - BVerwG 6 C 40.72 - (Buchholz, a.a.O., Nr. 50) festzustellen.
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